Leopoldina-Forscher geben Vorschläge zur Lockerung der Corona-Vorschriften bekannt

 

Das Leopoldina-Konzept sieht wie folgt aus:

  • Schulen und Bildungseinrichtungen sollen langsam wieder geöffnet werden. Gerade jüngere Kinder bräuchten eine persönlichere und intensivere Betreuung, daher sollen Grundschulen und die Sekundarstufe I allmählich wiedergeöffnet werden. Abstands- und Hygieneregeln sollten weiterhin eingehalten und Klassen verkleinert werden, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Kindergärten sollen nur bedingt wieder geöffnet werden, da sich Kleinkinder nicht so gut an die Abstandsvorschriften und Hygienemaßnahmen halten können. Die Wiedereröffnung der Schulen soll nicht abrupt, sondern schrittweise erfolgen.
  • Deutschland soll wieder allmählich zur Normalität zurückkehren. Geschäfte, Restaurants und Behörden sollen wieder geöffnet werden. Reisen und Veranstaltungen sollten unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt werden. Natürlich ist dies nur möglich, wenn die Neuinfektionen mit dem Coronavirus niedrig sind und eine gesundheitliche Versorgung ohne Überbelastung garantiert werden kann.
  • So können die einzelnen Wiedereröffnungen ermöglicht werden: Einzelhandel, Gastronomie und Ämter können wieder geöffnet werden. Danach sollten sowohl Geschäfts- als auch Privatreisen erlaubt werden, natürlich nur unter den gängigen Schutzmaßnahmen. Das Tragen einer Gesichtsmaske sollte zum Beispiel zur Pflicht gemacht werden, wenn man sich in der Öffentlichkeit fortbewegt. Veranstaltungen sollten je nach Größe und Veranstaltungsort wieder ermöglicht werden.
  • Die Leopoldina-Forscher betonen weiterhin, dass diese Maßnahmen absolut notwendig sind, wenn wir schwerwiegende Folgen für unsere Wirtschaft vermeiden wollen. Eine Verlängerung der strengen Vorschriften kann zu einer Wirtschaftskrise führen, der jetzt entgegengewirkt werden muss. Es muss ein Weg gefunden werden, den Schutz der Bevölkerung mit einer allmählichen Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten verbinden zu können. Dabei können Kurzarbeit, Liquiditätshilfen und Subventionen eine kurzfristige Hilfe für betroffene Unternehmen darstellen. Staatliche Investitionen sollten jedoch nur in einer äußersten Notfallsituation eingesetzt werden.