Der 9-Punkte-Plan der Regierung: Welche Regeln müssen in der Zeit der Corona-Krise eingehalten werden?

 

Am 21. März 2020 hat die Bundesregierung einen 9-Punkte-Plan aufgestellt, der den deutschen Bürgern dabei helfen soll, sich und ihre Mitmenschen vor dem Coronavirus zu schützen. Diese Regeln müssen bundesweit, in allen Bundesländern, eingehalten werden und gelten momentan bis zum 20. April 2020.

 

Der von der Bundeskanzlerin festgelegte 9-Punkte-Plan umfasst folgende Regeln:

  • Die Bürger werden dazu aufgefordert, den Kontakt mit Personen außerhalb ihres eigenen Haushalts zu minimieren, sprich so wenig Kontakt wie möglich mit Personen außerhalb ihres Familienkreises zu haben.
  • Wenn Sie an der Öffentlichkeit sind, sollte nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern (vorzugsweise sogar 2 Meter) zwischen Ihnen und Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, eingehalten werden.
  • Ein Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit einer weiteren Person, die nicht in Ihrem Haushalt lebt oder im Kreis Ihrer Haushaltsbewohner gestattet.
  • Arbeiten, Notfallversorgungen, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Besprechungen, notwendige Termine und Prüfungen sowie Hilfestellungen für andere, individueller Sport und Bewegung im Freien sind weiterhin möglich.
  • Personengruppen, die an öffentlichen Orten, in Wohnungen oder in privaten Einrichtungen gemeinsam feiern, können sanktioniert werden und müssen demzufolge eine Strafe zahlen.
  • Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Ausgenommen: Lieferung und Abholung von Lebensmitteln zum Mitnehmen für den Verzehr zu Hause.
  • Persönliche Hygienedienste wie Friseure oder Schönheitssalons werden geschlossen.
  • In allen Betrieben, insbesondere in den öffentlich zugänglichen, ist es wichtig, die Hygienestandards einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher anzuwenden.
  • Diese Maßnahmen müssen mindestens zwei Wochen lang gültig sein.