BAUKING - Gültig vom 22.02 bis 31.12.2023

nerhalb von vier wochen nach lieferung frei werk in einwandfreiem zustand § 8 - mängelansprüche des käufers falsch- und minderlieferung sowie mangelhafter oder unvollständiger do- die gesetzlichen sondervorschriften bei endlieferung der ware an einen weiterverarbeitet wurde sonstigen weiterverarbeitung bestimmten waren hat eine untersuchung in bei untersuchung nicht erkennbare mängel ab entdeckung innerhalb von den zeitpunkt der feststellung des mangels und für die rechtzeitigkeit der rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten mangel nach den gesetz- lichen vorschriften ausgeschlossen zurückzubehalten käufer oder dessen vertragspartner - mit pflege- oder reinigungsprodukten falle der ersatzlieferung hat uns der käufer die mangelhafte sache nach den ursprünglich nicht zum einbau verpflichtet waren vorliegt und soweit die kosten nicht unverhältnismäßig sind und nicht darauf der käufer nicht erkannt oder war für ihn nicht erkennbar gel selbst zu beseitigen und von uns ersatz der hierzu objektiv erforderlichen nach den gesetzlichen vorschriften zu verweigern lung vom käufer zu setzende angemessene frist erfolglos abgelaufen oder bei mängeln nur nach maßgabe § 9 dieser avb und sind im übrigen ausgeschlossen § 9 - sonstige haftung lichen und außervertraglichen pflichten nach den gesetzlichen vorschriften einfacher fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen haftungsmaß- sundheit führung des vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren einhaltung eintretenden schadens begrenzt tungshöchstbetrag im einzelfall die vertragstypischen und vorhersehbaren schäden nicht abdeckt; in diesem fall ist unsere haftung auf die deckungs- summe unserer produkthaftpflichtversicherung begrenzt käufers nach dem produkthaftungsgesetz setzungen und rechtsfolgen bezogenen daten gegenüber dritten streng vertraulich zu behandeln und geheim zu halten und dürfen vom käufer ohne vorherige schriftliche zustimmung von uns dritten oder auf grund rechtskräftiger entscheidungen oder behördlicher anordnun- sind ihrerseits zur wahrung der vertraulichkeit der erhaltenen informationen haltene wissen allgemein bekannt geworden ist lichen daten unter beachtung der datenschutzrechtlichen vorschriften der den kunden tätigen personen im zusammenhang mit der durchführung des fall wird die auftragsverarbeitungstätigkeit nicht vor abschluss einer solchen diesem vertrag als datenverarbeitung unter gemeinsamer verantwortlichkeit jeweiligen verantwortungsbereichen der vertragsparteien rechnung tragen weitere informationen über den umgang mit personenbezogenen daten nehmen des zugriffs auf unsere personenbezogenen daten sowohl durch den käufer als auch durch dritte wird der käufer uns unverzüglich über einen solchen eines solchen verlusts oder unberechtigten zugriffs abzuschwächen rahmen dieser geschäftsbeziehung verarbeiten zusetzenden mitarbeitern sowie den mitarbeitem etwaiger beauftragter dritter ebenfalls eine entsprechende verpflichtung aufzuerlegen § 11- verjährung jährungsfrist für ansprüche aus sach- und rechtsmängeln ein jahr ab lie- abnahme sprechend ihrer üblichen verwendungsweise für ein bauwerk verwendet doch ausschließlich nach den gesetzlichen verjährungsfristen form ren gunsten unterliegen hingegen dem recht der jeweiligen belegenheit der person des öffentlichen rechts oder ein öffentlich-rechtliches sondervermo- dem vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden streitigkeiten weise nicht vertragsbestandteil werden oder nichtig oder unwirksam sein ohne dass damit die erreichung von ziel und zweck des gesamten vertrages unmöglich oder dessen aufrechterhaltung für einen vertragspartner unzu- wirtschaftlich möglichst nahe kommt bleiben unberührt ehl 175