BAUKING - Gültig vom 22.02 bis 31.12.2023

recht & gesetz des öffentlichen rechts oder ein öffentlich-rechtliches sondervermögen ist mitgeteilten fassung als rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige ergänzende allgemeine und sonstige geschäftsbedingungen des käufers bedingungen des käufers die lieferung an ihn vorbehaltslos ausführen vertrag oder unsere schriftliche bestätigung maßgebend drücklich ausgeschlossen werden § 2 - vertragsschluss stimmung nicht zugänglich gemacht werden zugang bei uns anzunehmen § 3- lieferfrist und lieferverzug der käufer für die lieferung erforderliche mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig abholung bereitstellen bei objektiver betrachtungsweise für uns nicht vorhersehbar und nicht ver- meidbar sind und auf die wir auch sonst keinen einfluss haben insgesamt jedoch höchsten 5 % des lieferwertes der verspätet gelieferten den oder nur ein wesentlich geringerer schaden als vorstehende pauschale entstanden ist einbarung und auf kosten des käufers abgeschlossen dies dem käufer zumutbar ist und auf seine berechtigten interessen aus- reichend rücksicht genommen wird der sache geht - auch bei teillieferungen - spätestens mit der übergabe am teillieferungen - die gefahr des zufälligen untergangs und der zufälligen ver- schlechterung der ware sowie die verzögerungsgefahr bereits mit übergabe rung der versendung bestimmte personen oder anstalten sind nicht unsere jedoch abtretung aller unserer ansprüche auf ersatz dieses schadens ver- langen geringerer schaden als die vorstehend genannte pauschale entstanden ist § 5 - preise und zahlungsbedingungen gaben trägt der käufer dem geänderten kostengefüge auf den ursprünglichen preis ohne geson- lieferung erst vier monate oder später nach vertragsschluss abruft entsprechenden vorbehalt erklären wir spätestens mit der auftragserklärung rechtzeitig erfolgen und weder uns noch unseren zulieferer ein verschulden dauer der behinderung hinauszuschieben und werden dem käufer die vor- neuen lieferfrist nicht verfügbar oder hindert das vorliegen von höherer ge- noch nicht erfüllten teils vom vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; eine bereits erbrachte gegenleistung des käufers wird von uns unverzüglich er- und wagnisse des käufers im interesse des absatzes unserer waren im während des verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen verzugszinssatz zurückbehaltungsrechte stehen dem käufer nur aus dem einzelnen ver- tragsverhältnis zu; ihre ausübung aus früheren oder anderen geschäften der gemessenen teil des kaufpreises zurückzubehalten spruch auf den kaufpreis durch mangelnde leistungsfähigkeit des käufers gesetzlichen regelungen über die entbehrlichkeit der fristsetzung bleiben leistungen vorkasse zu verlangen § 6 - eigentumsvorbehalt forderungen aus dem kaufvertrag und einer laufenden geschäftsbeziehung waren vor bezahlung der gesicherten forderungen weder an dritte verpfändet noch waren erfolgen haltet nicht zugleich die erklärung des rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt lediglich die waren herauszuverlangen und uns den rücktritt vorzubehalten den gesetzlichen vorschriften entbehrlich tumsvorbehalt stehenden waren im ordnungsgemäßen geschäftsgang wei- nachfolgenden bestimmungen schung oder verbindung unserer waren entstehenden erzeugnisse zu deren vermischung oder verbindung mit waren dritter deren eigentumsrecht be- entstehende erzeugnis das gleiche wie für die unter eigentumsvorbehalt ge- lieferte ware den forderungen gegen dritte tritt der käufer schon jetzt insgesamt bzw nannten pflichten des käufers gelten auch in ansehung der abgetretenen forderungen higkeit vorliegt und wir den eigentumsvorbehalt nicht durch ausübung eines käufers zur weiteren veräußerung und verarbeitung der unter eigentumsvor behalt stehenden waren zu widerrufen unserer wahl freigeben kantenabplatzungen und farbabweichungen bestehen bei erzeugnissen nicht vermeidbar sind und die qualität und geeignetheit der ware nicht be- soweit bezug genommen auf die technischen hinweise zur lieferung von unterbau und die verlegung unserer produkte und auch die regelmäßige folge der nichteinhaltung dieser produktspezifischen vorgaben und hinweise