BAUKING - Gültig vom 01.02 bis 28.02.2022

technik glossar mögliche beschaffenheiten von betonerzeugnissen poren in der oberfläche gelegentlich auftretende bräunliche verfärbungen gehen auf den ursprung von organischen rück- ständen zurück und sind deshalb nicht reklamierbar rückschlüsse auf mangelnde wasserdichtheit oder festigkeit der erzeugnisse zu und beeinträchtigen den gebrauchswert nicht sichtweise der sicherheit sinnvoller als eine glatte oberfläche sein absatz bei bordsteinen die zu engfugig verlegt sind oder deren unterbau nicht ausrei- nis richtet sich die fugenbreite nach dem steinsystem und den herstellerangaben bedingt durch das fertigungsverfahren kann bei bordsteinen unter- bar und für den gebrauchswert von bordsteinen ohne belang bau oder einer falschen verlegung entstanden sind stellen keinen produktmangel dar haarrisse in der oberfläche farbabweichungen oberflächliche haarrisse können in besonderen fällen auftreten; mit bloßem auge sind sie am trockenen erzeugnis nicht erkenn- erzeugnisse erfüllt sind ausblühungen ausblühungen entstehen durch besondere witterungsbedingungen welches beim abbinden des zements entsteht und in seltenen fällen an der oberfläche des betons mit dem kohlendioxid aus der luft re- der gebrauchswert der erzeugnisse wird insofern nicht beeinflusst mechanische beanspruchung der erzeugnisse die ausblühungen mit genügend luftzirkulation zwischen den einzelnen elementen außerdem sollten betonprodukte nach erwerb zeitnah eingebaut gleichen herstellungsverfahren aber zu verschiedenen zeitpunk- mit einzelsteinen oder musterflächen können nur beispielhaft sein und gelten als unverbindliche ansichtsstücke vermeiden sie einen nachkauf und flächen- oder bau- chungen stellen in folge dessen keinen mangel dar nutzungs- und gebrauchsspuren sie als reklamationsgrund nicht anerkannt werden erkennen als auf dunklen flächen und nicht vermeidbar braunverfärbungen nutzungs- und gebrauchsspuren stellen somit generell keinen mangel am produkt dar an der oberfläche können gelegentlich punktförmige aber auch regel von betontechnologisch unbedenklichen bestandteilen organischen ursprungs im natürlichen zuschlag und verschwin- stand der technik lassen sich braunverfärbungen an betonwaren nicht vollständig ausschließen