BAUKING - Gültig vom 01.03 bis 30.04.2023

abgerechnet werden darf und wenn ja in welcher höhe wenn sie als solche vor ihrem beginn ausdrücklich vereinbart worden aber es muss zumindest in anderer art und weise bewiesen werden ungünstiger für den an zunächst nach den vertraglichen vereinbarungen abgerechnet werden auch die vorlage lediglich unterzeichneter stundenzettel führt nicht keitsnachweis dar auch der unterschriebene stundenlohnzettel stellt lediglich eine be- tätigkeiten in einem bestimmten umfang ausgeführt worden sind nicht dass diese auch auf stundenlohnbasis zu vergüten sind! im vertrag zur art und weise und höhe von stundenlohnarbeiten getroffen werden rechtsanwalt goetz michaelis fachanwalt für baurecht und architektenrecht