BAUKING - Gültig vom 28.09 bis 29.11.2020

§ betrieb & recht vergütungsansprüche gilt die neue rechtsprechung zu nachträgen auch für geänderte der vereinbarung eines neuen einheitspreises zu berücksichtigen sind antwortung für die neue preisbestimmung in die hände der vertrags- neue einheitspreis danach für mehrmengen nach den tatsächlich erforderlichen kosten zuzüglich angemessener zuschläge zu bemes- anwendung findet machte im rahmen von zusätzlichen baumfäll- und rodungsarbeiten letztendlich ging es in dem konkret zu entscheidenden fall um zu- das olg düsseldorf hat in der vorliegenden entscheidung mit der überwiegenden literatur- und rechtsprechungsmeinung die auffas- tragsauslegung die tatsächlich erforderlichen kosten zuzüglich an- personal oder geräte dargelegt hatte dabei stellte das olg auf die bereits hier seinerzeit dargestellte